MEDIENINFORMATIONEN FÜR MANDANTEN
SIEBER ADVISORS
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Hochschulrat der Technischen Universität Chemnitz

© Jacob Müller, TU Chemnitz

Der Hochschulrat wirkt als Beratungs- und Kontrollorgan an der Strategiebildung sowie an der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule mit. Die Zuständigkeiten des Hochschulrates sind in § 86 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) geregelt. Darunter fällt unter anderem die Erstellung eines Vorschlages für die Wahl des Rektors.

Die Mitglieder des Hochschulrats sind Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft  oder beruflicher Praxis, die ehrenamtlich die Hochschule beraten, beaufsichtigen und über strategische Fragen mitentscheiden. Sie sind in ihrer Tätigkeit im Hochschulrat unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.

Journalisten sind eingeladen, sich jederzeit mit Fragen zum aktuellen Rektorwahlverfahren an uns zu wenden.

Pressekontakt:
Steffen Fritzsche
Mobil: +49 160 534 2032

Mail: steffen.fritzsche@sieber-advisors.de

1 | PRESSEMITTEILUNGEN

Hochschulrat der TU Chemnitz legt Lösung im Rektorwahlverfahren vor

17. November 2021

Der Hochschulrat der TU Chemnitz hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 wichtige Entscheidungen zum Rektorwahlverfahren getroffen. Diese stellen Rechtssicherheit her und sorgen durch die Neuauflage des Ausschreibungsverfahrens für eine konstruktive Lösung, um zügig die erfolgreiche Weiterentwicklung der TU Chemnitz als renommiertes Haus exzellenter Forschung und Lehre sicherzustellen.

Aus einer vom Senat der TU Chemnitz beauftragten Stellungnahme waren in den vergangenen Wochen personenbezogene und vertrauliche Inhalte widerrechtlich an einzelne Medien weitergegeben worden. Daraufhin hatte der Hochschulrat den Kanzler der TU Chemnitz gebeten, die Inhalte der Stellungnahme einer juristischen Prüfung zu unterziehen. Ein vom Kanzler beauftragtes Gutachten des bekannten Dresdner Verwaltungsrechtlers Dr. Georg Brüggen erkannte methodische Schwächen und fachliche Fehler dieser Stellungnahme. Dieses liegt nun vor und wurde den Mitgliedern des Hochschulrats zur Kenntnisnahme und zur weiteren Veranlassung durch den Kanzler zugestellt. Das neue Gutachten widerspricht der ersten Stellungnahme in 27 Punkten und stellt diese klar.

Nach eingehender Beratung hat der Hochschulrat in der Sitzung am 16.11.2021 entschieden, der in dem Brüggen-Gutachten gemachten Empfehlung zu folgen und das Stellenausschreibungsverfahren neu durchzuführen. Mit der Aufhebung der laufenden Stellenausschreibung vollzieht der Hochschulrat einen klaren Schnitt, damit das Ausschreibungsverfahren neu gestartet werden kann und keine Bestandteile des laufenden Verfahrens fortwirken. Dies ist geboten, da sich nur so die begangenen Indiskretionen und Datenschutzverletzungen weitgehend egalisieren lassen und ein ordnungsgemäßes und rechtssicheres Verfahren gewährleistet wird. Damit ist nun der Weg frei für einen ordnungsgemäßen Neuanfang im Rektorwahlverfahren, der die Weiterentwicklung der TU Chemnitz bei exzellenter Forschung, bei innovativer Lehre und beim Umgang mit den Herausforderungen rund um die Gewinnung neuer qualifizierter Studierender sicherstellt.

Vorwürfe gegen Neugebauer unbegründet

1. November 2021

In der Öffentlichkeit wurde in den vergangenen Wochen verschiedentlich Kritik im Hinblick auf das Auswahlverfahren zur Wahl des Rektors an der Technischen Universität Chemnitz geäußert. In diesem Zusammenhang wurde dem Vorsitzenden des Hochschulrats, Prof. Dr. Reimund Neugebauer, Befangenheit unterstellt.

Gemäß § 20 Absatz 4 und § 21 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG) obliegt es ausschließlich dem Hochschulrat, über den Ausschluss eines seiner Mitglieder zu entscheiden. Auf Basis dieser Rechtsgrundlage hat der Hochschulrat in seiner Sitzung vom 01.10.2021 die gegenüber Herrn Prof. Neugebauer erhobene Behauptung der Befangenheit zurückgewiesen. Das Gremium stellte ohne Gegenstimme fest, dass Herr Prof. Neugebauer nicht befangen war und als Unbefangener am weiteren Rektorwahlverfahren teilnehmen kann. Die Entscheidung ist auf der Website der TU Chemnitz dokumentiert. (https://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/hochschulrat/presse.php).

Laut Sächsischem Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) hat der Hochschulrat eine wichtige Rolle bei der Wahl des Rektors. Danach erstellt der Hochschulrat im Benehmen mit dem Senat einen Wahlvorschlag, der bis zu drei Kandidaten enthält. Der Hochschulrat hat sich bei diesem Verfahren hinsichtlich der Auswahl und Beurteilung der Bewerber ausschließlich vom Grundsatz der Bestenauslese leiten lassen.

Unbefangenheit ohne Gegenstimme festgestellt

11. Oktober 2021

Der Hochschulrat der Technischen Universität Chemnitz hat die gegenüber dem Vorsitzenden des Hochschulrats, Herrn Prof. Dr. Reimund Neugebauer, im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren zur Wahl des Rektors erhobene Behauptung der Befangenheit zurückgewiesen. Der Hochschulrat stellte in seiner Sitzung am 01.10.2021 ohne Gegenstimme fest, dass Herr Prof. Dr. Neugebauer nicht befangen war und als Unbefangener am weiteren Rektorwahlverfahren teilnehmen kann.

2 | HINTERGRUNDINFORMATIONEN