Lex and the City:
MÜNCHER ANWÄLTIN HOLT DOPPELSIEG BEIM BVerfG: UNANGEMESSENER VERGLEICHSDRUCK BEGRÜNDET VERDACHT AUF BEFANGENHEIT
Das Gespräch führte Dr. Rainer Ohler, veröffentlicht am 9. Juli 2025
Bei einem Rechtsstreit kann ein Vergleich den Parteien, aber vor allem auch den Gerichten, oft viel Zeit und Aufwand ersparen. Gerichte in Zivilsachen drängen gerne auf einen Vergleich. Verfahrensökonomie und Überlastung der Gerichte werden vor allem immer dann betont, wenn die Beweiserhebung komplexe technische Fragen betrifft. Wird aus einem Drängen jedoch unzulässiger Vergleichsdruck, dann kann dies einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht begründen. In zwei Instanzen waren die Kläger in einem Münchner Baustreit mit ihren Befangenheitsanträgen gescheitert, aber beim BVerfG gab es einen Doppelsieg. Das BVerfG hat klargestellt: Verfahrensökonomie ist nicht alles. Überlastung ist kein Grund, einen Beweisbeschluss zu versagen und die Parteien zu einem Vergleich zu drängen. In Deutschland haben faire und unparteiische Verfahren weiter Vorfahrt. Das ist eine Mahnung an die Gerichte zur Zurückhaltung, aber auch eine Stärkung der Rechte der Prozessparteien.

In „Lex and the City“ bringen wir Klarheit in komplexe Themen an der Schnittstelle von Recht und Kommunikation. Heute sprechen wir mit der Münchner Rechtsanwältin Dr. Claudia Böhm von der Kanzlei von Bötticher über ihren Doppelsieg beim Verfassungsgericht.
In unserem Gespräch antwortet Claudia Böhm, die bereits mehrfach als „Anwältin des Jahres“ ist in ihrem Fach Wettbewerbsrecht ausgezeichnet wurde, auf folgende Fragen:
Worum ging es in den beiden Verfahren?
Was hat Sie veranlasst, von Voreingenommenheit der Richter auszugehen?
Wie muss man sich das in der Praxis vorstellen, wenn das Recht doch eigentlich einen Vergleich begrüßt?
Was hat die Annahme eines unangemessenen Vergleichsdrucks begründet?
Muss man den Gerichten nicht auch zubilligen, dass sie überlastet sind, dass die Verfahren sehr komplex und die Ausstattung der Gerichte nicht oft echt ungenügend ist?
Welche Auswirkungen haben diese Entscheidungen auf die gerichtliche Praxis?
Anwälte sollen sich also nicht wegdrücken um des lieben Friedens willen?
Wenn Rechtsverweigerung und Befangenheit im Raum stehen, dann geht es doch um die Kommunikation zwischen dem Gericht und den Parteien?
Sollte man unzulässigen Vergleichsdruck auch öffentlich machen, um ggf Reputationsschutz zu gewähren?