Verantwortung ist nicht delegierbar
Dr. Rainer Ohler über die überarbeitete KI-Selbstverpflichtung von Sieber Advisors,
September 2026
Mit dem EU AI Act ist seit dem 2. August 2026 die bislang weitreichendste Pflichtenstufe für Hochrisiko-KI-Systeme in Kraft, und der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat am 17. September 2026 seine überarbeitete KI-Ric
htlinie veröffentlicht. Grund genug, mit unserem Partner Dr. Rainer Ohler zu sprechen, der die AGB und die interne Selbstverpflichtung von Sieber Advisors in den vergangenen Wochen überarbeitet hat.
Herr Dr. Ohler, warum jetzt? Was hat die Überarbeitung ausgelöst?
Zwei Dinge kamen zusammen. Zum einen die neue DRPR-Richtlinie – die dritte Fassung, deutlich konkreter als die Vorgängerversion, gerade bei synthetischen Medien und bei der Frage, wer für die Wirkung eines Inhalts haftet. Zum anderen der AI Act selbst, der seit August für Hochrisiko-Anwendungen greift. Wir sind als Beratung selbst kein Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen, aber unsere Mandanten sind zunehmend betroffen, und wir wollten unsere eigenen Standards nicht erst dann klären, wenn ein Mandant danach fragt.
Was regelt die neue Selbstverpflichtung konkret, was vorher nicht klar war?
Drei Dinge. Erstens: Verantwortung für einen Inhalt bleibt beim Berater, unabhängig davon, welche Werkzeuge er genutzt hat – eine Kennzeichnung entbindet nicht von der inhaltlichen Prüfung. Zweitens: Bei Bild- und Tonmaterial, das erkennbare Personen zeigt oder simuliert, brauchen wir deren Zustimmung, ohne Ausnahme. Drittens haben wir das Vier-Augen-Prinzip verbindlich gemacht: Kein Text von öffentlicher Bedeutung verlässt das Haus, ohne dass zwei Senior-Berater ihn geprüft haben.
Wie ist das Vier-Augen-Prinzip organisatorisch verankert – ist das eine interne Leitlinie oder etwas, das auch vertraglich mit Mandanten vereinbart wird?
Beides. Intern ist das Vier-Augen-Prinzip sowieso in der Praxis verankert – wie bei vielen Agenturen. Wenn wir KI einsetzen zur Texten von öffentlicher Relevanz – dann ist das Vier-Augen-Prinzip Company-Pflicht – und mit Prozessen unterlegt. Gegenüber Mandanten ist es Teil der neuen AGB-Klausel zum KI-Einsatz: Wir legen offen, dass wir KI-Systeme einsetzen, und wir garantieren, dass kein Text automatisiert oder ungeprüft rausgeht – es sei denn, ein Mandant wünscht das ausdrücklich für einen bestimmten Anwendungsfall. Das kommt vor, etwa bei sehr volumenstarken, wenig sensiblen Textsorten.
Sind Sie als Kommunikationsberatung überhaupt vom AI Act erfasst, oder betrifft das eher Ihre Mandanten?
Direkt sind wir keine Anbieter oder Betreiber von Hochrisiko-Systemen im Sinne der Verordnung. Aber wir arbeiten für Mandanten, die es sein können – und wir nutzen selbst KI-Systeme professionell, in einem Bereich, in dem es um Reputation und öffentliche Wirkung geht. Deshalb war es uns wichtig, uns freiwillig an einem höheren Standard zu orientieren, als das Gesetz uns direkt vorschreibt. Das ist auch der Grund, warum wir uns zur DRPR-Richtlinie bekennen, obwohl sie rechtlich nicht bindend ist.
Wie ordnen Sie juristisch die öffentliche Debatte um „KI-Shaming“ ein – zuletzt etwa bei einem Digitalminister, der für KI-unterstützte Texte kritisiert wurde?
Rechtlich sauber betrachtet ging es in den meisten dieser Fälle nicht um die Nutzung von KI, sondern um unterlassene Offenlegung, wo eine Erwartungshaltung an Transparenz bestand – etwa bei einer Rede oder einem Beitrag unter eigenem Namen. Das ist ein Transparenzproblem, kein KI-Problem. Die öffentliche Debatte vermischt beides leider oft. Genau deshalb ist eine klare Selbstverpflichtung hilfreich: Sie unterscheidet zwischen dem, was tatsächlich Vertrauen verletzt, und dem, was bloß neu und ungewohnt ist.
Was bedeutet das für Mandanten in der Praxis – müssen sie jetzt etwas anders mit Ihnen vereinbaren?
Nein, im Gegenteil, es schafft Klarheit. Mandanten wissen jetzt schriftlich, welche Garantien sie haben: geprüfte Inhalte, Vier-Augen-Prinzip bei öffentlich wirksamen Texten, Zustimmungspflicht bei synthetischen Medien. Das ist kein zusätzlicher Aufwand für sie, sondern eine Absicherung, die vorher informell galt und jetzt dokumentiert ist.